💻 Lösung für das Hinweisgebersystem - Whistleblowerrichtlinie
❓Über das Portal haben Hinweisgebende die Möglichkeit, anonym Missstände zu melden und aufzudecken, ohne negative Konsequenzen und Repressalien, wie beispielsweise einer Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung befürchten zu müssen. Diese Auflage betrifft alle Unternehmen und ist am 16. Dezember 2019 durch die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebenden vom EU-Parlament in Kraft gesetzt worden.
💡Ziel der EU-Whistleblowing-Richtlinie: - Verstöße aufdecken und unterbinden, - die Rechtsdurchsetzung verbessern, indem effektive, vertrauliche und sichere Medienkanäle eingerichtet werden und Hinweisgebende geschützt werden, - Hinweisgebende weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.
❓Wer ist davon betroffen? Kleine und große Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern, für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ist diese Vorgabe pflicht, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern müssen EU-weit künftig sichere interne Meldekanäle für Hinweisgeber bereitstellen. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern gilt diese Pflicht bereits seit Ende 2021, für Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern gibt es eine Übergangsfrist von weiteren zwei Jahren. Unternehmen bis 49 Mitarbeitern sind nicht betroffen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne. Als Beispiel können Sie unser Hinweisgebersystem gerne einmal ansehen.
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